Rezension

Übergeugender 2. Teil einer Thriller-Serie in vertikaler Erzählweise

Du hast keine Wahl - Frank Uhlmann

Du hast keine Wahl
von Frank Uhlmann

Bewertet mit 4 Sternen

Mitten im Wahlkampf um das Amt des Frankfurter Oberbürgermeisters wird Roland Forster, Kandidat der Partei "Freie Bürger" in einem Hotel brutal ermordet. Der Polizeireporter Norman Jacobi wird von seinem Freund, dem ermittelnden Hauptkommissar Bruno Demandt, um Hilfe gebeten, da der Mörder am Tatort eine geheimnisvolle Botschaft hinterlassen hat, die Parallelen zu einem früherem Fall, in den Norman verstrickt war, aufweist. Zusammen mit der Historikerin Katharina Beck stellt Norman eigene Ermittlungen an und die beiden stoßen schon bald auf ein undurchsichtiges Geflecht aus Machtgier und wirtschaftlichen Interessen. Wer zieht in diesem schmutzigen Spiel im Hintergrund seine Fäden ?

Frank Uhlmann legt hier den zweiten Thriller aus der Reihe mit Norman Jacobi und Katharina Beck vor, den man aber auch ohne Kenntnisse des ersten Buches problemlos lesen kann, da die erforderlichen Informationen gut in die Handlung eingebaut werden, ohne den Lesefluß zu stören.  
Der Autor wendet hier ein Stilmittel an, das sich derzeit im Fernsehen in vielen Krimiserien und auch im Tatort wachsender Beliebtheit erfreut, nämlich das der vertikalen Erzählweise. Beide bisherigen Thriller der Reihe sind zwar in sich abgeschlossen, werden aber durch einen roten Faden miteinander verbunden, der erst in einem der späteren Bücher abschließend geklärt wird. Man sollte sich bei der Lektüre des Buches also darauf einstellen, das am Ende nicht alle offenen Fragen beantwortert sind.
Dieses Stilmittel funktioniert hier auch in der Buchform sehr gut. Die Geschichte ist gut konstruiert, weist immer wieder überraschende Wendungen auf und auch der Schreibstil ist angenehm flüssig und überzeugt duch sehr bildhafte Beschreibungen, die das Kopfkino ordentlich ankurbeln.

Insgesamt überzeugender Thriller, der aber auch noch ein wenig Luft nach oben hat.

Kommentare

ech kommentierte am 28. Februar 2017 um 11:25

In der Überschrift muss es natürlich "Überzeugender 2. Teil" heißen.