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Zur Herstellung von Bier darf in Deutschland nur Malz, Hopfen, Wasser und Hefe verwendet werden. So ist es seit 1516 geregelt. Wenn der Abend aber so richtig toll werden soll, dann fehlen noch ein paar Zutaten und das Reinheitsgebot hat nichts dagegen. Für den tollen Abend braucht man Malz, Hopfen, Wasser, Hefe, Phantasie, boshafte Gedanken, Schalk im Nacken, ein Augenzwinkern und kriminellen Spaß am Schreiben. Ich hatte bereits kriminellen Spaß am Lesen und ich bin erst auf Seite einhundertzwölf. Und jetzt entschuldigen Sie mich bitte. Die nächste Geschichte wartet. Aber vorher mache ich mir noch ein Bier auf. Viel Spaß beim Lesen und ... Prost! Bernd Stelter TV-Comedian, -Moderator und Schriftsteller
Das Reinheitsgebot von 1516 ist eindeutig: In Deutschland darf zur Herstellung von Bier nur Malz, Hopfen, Wasser und Hefe verwendet werden. Da sich die Herstellung von Bier seit 1516 aber etwas verändert hat, ist auch das Reinheitsgebot entsprechend angepasst worden. Und auch ein Bier mit Schuss ist immer noch ein Bier, auch, wenn es etwas mehr Alkohol enthält als üblich. Aber was ist, wenn man den Schuss nicht auf einen alkoholischen Zusatz bezieht? Dann wird es wohl kriminell. So wie in...
Das Buch befindet sich in einem Regal.