Rezension

Wissen Frauen die heutige ‚Freiheit‘ noch genügend zu schätzen?

Die Frauen vom Reichstag: Stimmen der Freiheit -

Die Frauen vom Reichstag: Stimmen der Freiheit
von Micaela A. Gabriel

Bewertet mit 4 Sternen

Zwei Tage bevor Kaiser Wilhelm II. seinen Thron verlor, verkündete Reichskanzler Max von Baden erstmals die Einführung eines Frauenwahlrechts. Damit war die Revolution natürlich nicht mehr aufzuhalten – mit einigen anderen Beschlüssen verkündete der regierende Arbeiter- und Soldatenrat aber auch am 12.11.1918 offiziell das allgemeine Stimmrecht für Frauen. Zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands durften die Staatsbürgerinnen nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden.

Nach dieser teils trockenen, langatmigen Lektüre kann ich den langen, mühsamen Weg zu unserem aktiven und passivem Wahlrecht für Frauen, zu unseren Studienplätzen in Deutschland sehr gut nachvollziehen. Um 1918 war es ein sehr steiniger, strapaziöser Gang zur Wahlurne, zum Rednerpult für meist studierte Frauen, die etwas bewegen wollten: ‚Marlene wurde nicht von ihrem Wunsch nach Anerkennung angetrieben, sondern ihrem Ehrgeiz und unbedingten Willen, etwas zu verändern. Sie betete, dass es ihr gelingen mochte, das Leben der Menschen, die neben, vor oder hinter ihr in den geschnitzten Bänken saßen, wenigstens ein bisschen zu verbessern.‘

In der Handlung spielt die Ausbildung von Marlene eine wichtige Rolle. In ihrer ersten Rede  vor den Parlamentariern in Weimar betont sie: «Der Revolution verdanken wir unsere Sitze, wir danken nicht im althergebrachten Sinne dafür. Die Revolutionsregierung tat damit nur ihre Pflicht, denn die deutsche Demokratie war ohne die deutschen Frauen nicht möglich. Die deutschen Frauen sind von ihrer politischen Unmündigkeit befreit. Für Deutschland ist die Frauenfrage damit gelöst. Die neuen Rechte können uns nicht wieder genommen werden!»

Für diese Frauen war eine Ehe ausgeschlossen. Das sogenannte Beamtinnenzölibat machte es nicht nur verheirateten Lehrerinnen unmöglich, im Staatsdienst tätig zu sein. Angeblich ließ sich die Rolle der Gattin und Mutter nicht mit der Arbeit für den öffentlichen Dienst verbinden. Erst Anfang bzw. Mitte der Fünfzigerjahre wurden diese Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland endlich geändert.